Unterschied zwischen kleinem und großem Drohnen-Führerschein

Im Zuge der fortschreitenden Integration von Drohnen in den europäischen Luftraum hat die Europäische Union mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung eine wesentliche Neuerung im Bereich der Luftfahrt vorgenommen. Diese Verordnung, die seit Anfang 2021 in Kraft ist, zielt darauf ab, die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen und einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Betrieb von Drohnen zu schaffen. Zentraler Bestandteil dieser Regelung sind zwei unterschiedliche Drohnen-Führerscheine: der EU-Kompetenznachweis (A1/A3), bekannt als der „kleine Drohnenführerschein“, und das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2), auch als „großer Drohnenführerschein“ bezeichnet.

Der kleine Drohnenführerschein: EU-Kompetenznachweis (A1/A3)

Der EU-Kompetenznachweis gilt für die Steuerung von Drohnen in den Unterkategorien OPEN A1 und A3 und verifiziert grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Drohnen niedriger Risikoklasse sowie für den Einsatz in weniger kritischen Flugzonen. Die Ausstellung dieses Nachweises ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, ausgenommen sind lediglich Drohnen der Kategorie C0 und Bestandsdrohnen unter 250 Gramm Startgewicht.

Um diesen Führerschein zu erwerben, müssen die Anwärter ein Online-Training absolvieren, das mit einem zweistufigen Test von circa 40 Multiple-Choice-Fragen abgeschlossen wird. Die Absolvierung des Trainings und die erfolgreiche Teilnahme an der Online-Prüfung berechtigen zum Führen von Drohnen für die Dauer von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine erneute Prüfung oder eine Auffrischung der Kenntnisse notwendig. Der kleine Drohnenführerschein ist ein Dokument in digitaler Form, das auch als ausgedruckte Plastikkarte im Scheckkartenformat vorliegen sollte.

Die Kosten für den Erwerb des kleinen EU-Drohnenführerscheins belaufen sich auf rund 20 Euro und können über das Luftfahrtbundesamt oder anerkannte Prüfstellen abgewickelt werden.

Ausführliche Infos dazu unter diesem Link.

Der große Drohnenführerschein: EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2)

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis, welches freiwillig ist, wird für Piloten empfohlen, die Drohnen der Klasse C2 in der Kategorie OPEN A2 steuern möchten. Dieser Führerschein setzt vertiefte Kenntnisse voraus und erlaubt das Fliegen in dichter besiedelten Gebieten, auch mit Drohnen höherer Risikoklasse. Das Zeugnis ist für spezielle Einsätze gedacht und für den Betrieb in der allgemeinen offenen Drohnen-Kategorie OPEN nicht erforderlich.

Der Erwerb dieses Zeugnisses erfolgt nach dem Abschluss des kleinen Drohnenführerscheins und umfasst ein praktisches Selbst-Training sowie eine theoretische Prüfung, die online bei anerkannten Prüfstellen absolviert wird. Die Kosten hierfür variieren zwischen 100 und 500 Euro. Das EU-Fernpiloten-Zeugnis hat ebenfalls eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Der große Drohnenführerschein ist insbesondere nach Ablauf der Übergangsfrist ab 2024 für Bestandsdrohnen nicht mehr relevant. Drohnen unter 250 Gramm können dauerhaft ohne Führerschein in der Kategorie OPEN A1 betrieben werden, während für Drohnen über 250 Gramm der kleine Führerschein ausreichend ist, allerdings beschränkt auf den Betrieb in der Kategorie OPEN A3.

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Wichtig: Haftpflichtversicherung

Unabhängig davon, welcher Drohnenführerschein erworben wird, ist der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung für alle Drohnen-Steuerer in Deutschland verpflichtend. Diese Vorschrift gilt für alle Drohnen, unabhängig von ihrer Größe, ihrem Gewicht oder ihrem Einsatzgebiet. Eine allgemeine Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel keine Schäden, die durch Drohnen entstehen, weshalb eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, um gegen etwaige Schadensansprüche abgesichert zu sein. Diese Versicherung ist eine wichtige Säule im verantwortungsvollen Umgang mit Drohnen und stellt sicher, dass im Schadensfall entsprechender finanzieller Schutz besteht.